Kurzzeit-, Verhinderungs- und Urlaubspflege
Es gibt Situationen, in denen Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden können. In solchen Fällen bieten Kurzzeit- und Verhinderungspflege eine sinnvolle Betreuungsform für alle Beteiligten während dieser Veränderungsphasen. Eine besondere Variante ist die Urlaubspflege, die als Sonderform der Kurzzeitpflege dient. Diese Optionen gewährleisten eine professionelle Betreuung und Entlastung für Angehörige, während die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen im Mittelpunkt stehen.
Kurzzeitpflege
Anspruch auf Kurzzeitpflege, die durch die Pflegekasse maximal 56 Tage bezuschusst wird, haben alle pflegebedürftigen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2. Folgende Gründe sprechen für die Kurzzeitpflege:
- Urlaub, Krankheit oder Reha-Aufenthalt des Pflegenden
- Entlastungsphase von der Pflege
- erhöhter Pflegeaufwand zeitweise, der zu Hause nicht geleistet werden kann
- erhöhter Pflegeaufwand dauerhaft, der zu Hause noch nicht geleistet werden kann – z. B. pflegegerechte Umbaumaßnahmen
- Suche nach einer langfristigen stationären Unterbringung –
z. B. Warteliste
Kosten für Kurzzeitpflege
Die Kosten für eine stationäre Kurzzeitpflege setzen sich aus drei Posten zusammen:
Pflegekosten
Bezuschussung
Unterbringung und Verpflegung
Selbstbehalt
Investitionskosten (Instandhaltung etc.)
Selbstbehalt
Die Pflegekasse bezuschusst im Rahmen einer Kurzzeitpflege nur die anfallenden Pflegekosten, also den größten Kostenpunkt, mit einem Maximalbetrag ab Pflegegrad 2, unabhängig von der Höhe des Pflegegrades. Die Kurzzeitpflege kann das komplette ungenutzte Budget der Verhinderungspflege nutzen. Gerne erläutern wir Ihnen die Konditionen im Detail und unterstützen Sie bei der Beantragung.
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege steht zusätzlich zur Kurzzeitpflege dem Pflegebedürftigen zu. Aber: Die Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass die häusliche Pflege bereits seit mindestens sechs Monaten andauert. Die Verhinderungspflege wird bis zu sechs Wochen, 42 Kalendertage, bezuschusst, Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen, 56 Kalendertage, eine Kombination ist möglich. Gerne erläutern wir Ihnen die Konditionen im Detail und unterstützen Sie bei der Beantragung.
Urlaubspflege – Sonderform der Kurzzeitpflege für erholsame Auszeiten
Die Urlaubspflege ist eine spezielle Form der Kurzzeitpflege, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen drei attraktive Optionen bietet.
Erste Möglichkeit: Sie gönnen sich eine Auszeit vom Pflegealltag und machen Urlaub, während wir die Pflege Ihres Angehörigen oder Ihrer Angehörigen übernehmen.
Zweite Möglichkeit: Sie genießen Ihren Urlaub in der Nähe eines unserer Senioren-/ Pflegezentren. Viele unserer Seniorenpflegezentren liegen in beliebten deutschen Urlaubsregionen. So können Sie Ihre Angehörigen täglich besuchen und sicherstellen, dass es ihnen gut geht.
Dritte Möglichkeit: Auch Pflegebedürftige haben die Chance auf einen Urlaub. Einmal jährlich können Sie in eine andere HANSA-Einrichtung reisen. Gemeinsam mit anderen reisefreudigen Mitbewohner:innen und begleitet von vertrauten Betreuer:innen genießen Sie eine komfortable Reise im hauseigenen Bus zu einem ausgesuchten HANSA Senioren- oder Pflegezentrum in einer anderen Region Deutschlands.
Gerne informieren wir Sie über die Konditionen im Detail und unterstützen Sie bei der Beantragung.
FAQ-BEREICH
Viele Kassen wie die AOK, Barmer, DAK usw. stellen online die Anträge und Formulare zur Verfügung. Alternativ können Sie auch der Pflegekasse der versicherten Person schreiben und um Zusendung dieses Dokuments bitten.
Für die Antragstellung auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege brauchen Sie folgende Dokumente:
- Anschrift der zuständigen Pflegekasse (angebunden an die Krankenkasse)
- Anschrift der pflegebedürftigen Person
- Versicherungsnummer der pflegebedürftigen Person
- Datum, seit wann die pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt wird
- Verhinderungszeitraum und -umfang (stundenweise oder ganztägig)
- Grund der Verhinderung (z. B. ein Erholungsurlaub)
- Informationen zur Ersatzpflegeperson
Weitere Fragen und Antworten finden Sie in unserem FAQ-Bereich.