Stationäre Pflege
Die vollstationäre Pflege ist besonders sinnvoll, wenn die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht und eine umfassende Betreuung rund um die Uhr in einem Senioren- oder Pflegezentrum notwendig wird. Angehörige können oft die Pflege eines Familienmitglieds nicht dauerhaft übernehmen, sei es aufgrund eines vollzeitbeschäftigten Alltags oder weil der Partner:in selbst körperlich nicht in der Lage ist, die Belastung einer 24-Stunden-Pflege zu leisten. In solchen Fällen bietet die vollstationäre Pflege eine wertvolle Unterstützung, um die Lebensqualität der Betroffenen sicherzustellen.
Konzept der stationären Pflege
In unseren Senioren- und Pflegezentren bieten wir eine professionelle Betreuung, die den Bewohner
eine ganztägige, individuelle Unterstützung durch qualifizierte Pflege- und Betreuungskräfte ermöglicht. Unser Team besteht aus Pflegefachkräften, Hilfskräften und Betreuungskräften gemäß § 43b, die alle gesetzlichen Vorgaben einhalten.
Wir kümmern uns um die umfassende Pflege und medizinische Versorgung, insbesondere um schnelle Hilfe im Notfall. Eine strukturierte Tagesgestaltung mit vielfältigen Freizeitangeboten fördert das Gemeinschaftsleben. Zudem bieten wir liebevoll zubereitetes Essen aus unserer hauseigenen Küche im Rahmen einer Vollverpflegung, sowie die Übernahme der Reinigung und der gesamten Wäscheversorgung, einschließlich der Bewohnerwäsche.
Sorgenfrei wohnen und leben
Bei uns steht die Förderung und Erhaltung der Selbstständigkeit im täglichen Leben im Mittelpunkt. Wir kümmern uns um alle medizinischen und pflegerischen Belange in enger Zusammenarbeit mit den Hausärzten, um verantwortungsvolle Pflege sicherzustellen. Gleichzeitig ziehen wir uns weitestgehend aus dem persönlichen Leben der Bewohner:innen zurück, wahren die Intimsphäre und bieten so viel Freiraum wie möglich.
Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten alle Berufsgruppen in unseren Einrichtungen eng zusammen. Regelmäßige Gespräche mit Angehörigen und Partnern aus dem Sozial- und Gesundheitswesen sind dabei selbstverständlich, um eine ganzheitliche Betreuung zu gewährleisten.
Ihre Vorlieben werden berücksichtigt
Sie sind Ihre eigenen Pflegeprodukte gewohnt:
Selbstverständlich verwenden wir diese für Sie.
Abläufe:
Wir versuchen, Ihre Wünsche zu berücksichtigen.
Tageszeiten:
Länger schlafen, früher ins Bett – kein Problem.
Zimmergestaltung:
Eigene Möbel und Bilder in Ihrem Zimmer.
Pflegehilfsmittel:
Auf Vorrat und kurze Wege.
… und vieles mehr
Wir freuen uns darauf, Ihre Pflege unter der Berücksichtigung Ihrer individuellen Bedürfnisse gemeinsam zu gestalten.
Die ersten Schritte
Abhängig von Krankheitsbild und -verlauf sind die Übergänge zwischen Pflege und medizinischer Betreuung fließend. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, besprechen wir mit Ihnen, Ihren Angehörigen und Ärzten:innen oder Therapeuten:innen relevante Einzelheiten.
Denn die individuelle Pflege und Betreuung, unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Bedürfnisse, stehen bei uns an erster Stelle. Gerne beraten Sie unsere Hausleitungen zu den Möglichkeiten der Antragstellung, zu Leistungsbeiträgen und zur pflegerischen Versorgung in einem persönlichen Gespräch.
FAQ-Bereich
Unter stationärer Pflege versteht man den dauerhaften Aufenthalt und die Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung (SGB XI) in einer Pflegeeinrichtung. Dabei ist für Pflege, Unterkunft, Versorgung und zusätzliche Betreuung und Aktivierung gesorgt.
Senioren- und Pflegezentren bieten Einzel- oder Doppelzimmer an. Die pflegerische und hauswirtschaftliche Betreuung wird komplett gestellt. Auch eine zusätzliche Betreuung ist hier gewährleistet.
Anspruch auf vollstationäre Pflege haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist.
Der Pflegegrad wird bei der zuständigen Krankenkasse der pflegebedürftigen Person beantragt.
Die Kosten für eine vollstationäre Pflege variieren je nach Bundesland und Pflegeeinrichtung. Grundsätzlich kann man drei Kostenfaktoren bei der stationären Pflege unterscheiden:
- Kosten für die Pflege
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten
Die Pflegeversicherung übernimmt einen pauschalen monatlichen Betrag für die pflegerische Versorgung, für Betreuungsleistungen und für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Die Leistungssätze der Pflegeversicherung sind keine Vollkostenversicherung. Pflegebedürftige haben in stationären Einrichtungen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebote.
Der Eigenanteil, den ein Bewohner zu zahlen hat, steigt nicht mit zunehmender Pflegebedürftigkeit, sondern unabhängig von ihrem Pflegegrad zahlen alle Bewohner:innen eines Pflegeheims den gleichen Eigenanteil, den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE).
Kosten für Unterkunft und Verpflegung, für Zusatzleistungen und für Investitionen werden nicht von der Pflegeversicherung übernommen.
In vielen Fällen werden die tatsächlich anfallenden Kosten nicht vollständig abgedeckt. Wenn der Zuschuss aus der Pflegekasse zusammen mit dem eigenen Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, kann beim Sozialamt – Bereich Grundsicherung – ergänzend Sozialhilfe in Form von Hilfe zur Pflege beantragt werden.
Offene Fragen?
Wir beraten Sie auch zu unterschiedlichen Themen wie z. B. zur Ernährung und zu Essensgewohnheiten, Mobilität und Hilfsmitteln, Schlafverhalten und Aktivierung.