Menschenrechte

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

Die Pflege von älteren und hilfsbedürftigen Menschen ist ohne die Achtung und Wahrung der Grundrechte und Menschenrechte nicht möglich. Es geht dabei gerade darum, diesen Menschen die Teilhabe am sozialen Miteinander, eines menschenwürdigen und soweit wie möglich selbstbestimmten Lebens zu ermöglichen. Hierbei steht der Schutz der Gesundheit und der Rechte unserer Bewohner:innen, aber auch unserer Mitarbeiter:innen an oberster Stelle.

Die Achtung der Menschenrechte ist für uns ein grundlegender Bestandteil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Die Menschenrechte werden von uns in allen Teilen des Unternehmens und bei Ausführung aller Maßnahmen und Tätigkeiten respektiert und geschützt.

Die HANSA Gruppe richtet ihr unternehmerisches Handeln an den folgenden international gültigen Standards und Richtlinien aus:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
  • UN-Frauenrechtskonvention
  • UN-Kinderrechtskonvention
  • Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
  • Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
  • Kernübereinkommen der International Labour Organization
  • Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der vereinten Nationen
  • Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT)

Von unseren Mitarbeiter:innen, unseren Partnern, Dienstleistern und Lieferanten erwarten wir dies in gleichem Umfang. Es wird erwartet, dass sie alle sich sowohl an geltende Gesetze und Regelungen wie auch an die oben dargestellten menschenrechtlichen Konventionen halten. Es gibt keine Toleranz für Verstöße. Diese werden verfolgt und entsprechende Konsequenzen bis hin zur Kündigung von Verträgen und Vereinbarungen gezogen.

Der HANSA Gruppe ist bekannt, dass im Rahmen ihrer Lieferketten besondere Risiken für Menschenrechtsverletzungen bestehen und hinzukommen können. Daher überprüft die HANSA Gruppe kontinuierlich die Lieferketten, um die Risiken zu minimieren, sowie etwaige Menschenrechtsverletzungen schnellstmöglich zu verhindern und zu beenden.

Hierzu betrachten wir sowohl unseren eigenen Geschäftsbereich als auch die Lieferketten im Rahmen einer Risikoanalyse und arbeiten beständig daran, diese zu verbessern und zu erweitern.

Ein besonderes Augenmerk richten wir dabei auf die Einhaltung der Grundsätze:

  • Einhaltung des Verbots der Kinder- und Zwangsarbeit
  • Gleichbehandlung aller Mitarbeiter
  • Keine Toleranz von Diskriminierung jeglicher Art
  • Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
  • Gewährung einer Vergütung, die mindestens der Höhe des entsprechenden gesetzlichen Mindestlohns bei Arbeitszeiten und im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben und geltenden Standards steht
  • Schutz der persönlichen Daten
  • Wahrung der Vereinigungsfreiheit, insbesondere des Rechts aller Mitarbeiter:innen, Arbeitnehmervertretungen zu bilden sowie Kollektivverhandlungen zur Regelung von Arbeitsbedingungen zu führen

Die Risikoanalyse führen wir auf Basis einer unternehmensindividuellen Risikoklassifizierung unter Berücksichtigung unserer eigenen Geschäftstätigkeit und der, unserer Geschäftspartner sowie deren Produkten und Dienstleistungen durch. Hierbei berücksichtigen wir anerkannte Studien und Indizes zur Risikobewertung von Herkunftsländern, Rohstoffen, Dienstleistungen und Produkten.

Die Erkenntnisse der Risikoanalyse werden von der Geschäftsleitung im Rahmen von Unternehmensentscheidungen berücksichtigt. Gleichzeitig ist sich die Geschäftsleitung bewusst, dass Maßnahmen zur Vermeidung und Reduzierung von identifizierten Risiken zu ergreifen sind.

Die HANSA Gruppe hat zum Schutz der Menschenrechte der Bewohner:innen und Mitarbeitenden Unternehmensgrundsätze und Verhaltensrichtlinien erlassen.

So unter anderem ein Pflegeleitbild und den Kodex Halt vor Gewalt.

Bewohner:innen, sowie deren Angehörige haben die Möglichkeit, Rechtsverletzungen oder den Verdacht einer Rechtsverletzung an die jeweilige Leitung der Einrichtung oder an die Heimaufsicht zu melden.

Mitarbeiter:innen haben neben der Möglichkeit ihre Vorgesetzten auf Verletzungen hinzuweisen, uneingeschränkten Zugriff auf ein faires und transparentes Beschwerdeverfahren.

Dieses steht auch allen Geschäftspartner:innen, deren Mitarbeiter:innen sowie all denen offen, die Kenntnis von bereits eingetretenen oder drohenden Menschenrechtsverletzungen sowie anderen Verletzungen gegen geltendes Recht in unserem Geschäftsbereich oder unserer Lieferkette haben.