Eingliederungshilfe (gem. SGB IX)

Das Fachkonzept für Menschen mit seelischen Behinderungen in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe

Im „HANSA Pflege- und Betreuungszentrum Dornum“ werden Erwachsene, volljährige Menschen, die von einer seelischen Behinderung betroffen oder von einer solchen bedroht sind, aufgenommen. Wir bieten eine langfristige Betreuung. 

  • Der einzelne Hilfesuchende, mit seiner Individualität und seinen spezifischen Eigenschaften, steht im Mittelpunkt der Arbeit der Facheinrichtung.
  • Ausgehend von seinen Möglichkeiten und seinem Hilfebedarf soll er befähigt werden, ein größtmöglich selbstständiges und selbst verantwortetes Leben in der sozialen Gemeinschaft und der Gesellschaft zu erlangen und zu führen.
  • Wir führen eine geplante aktivierende Betreuung durch, in der die Bedürfnisse der behinderten Menschen erfüllt werden, Ressourcen genutzt und Potenziale gefördert werden können.
  • Die als Wohnheim für seelisch behinderte Menschen konzipierte Einrichtung bietet einen Lebensraum, in dem die Menschen Geborgenheit und Sicherheit finden.
  • Die soziokulturelle Entwicklung der Bewohner, ihre Einzigartigkeit und ihre krankheitsbedingten Störungen werden berücksichtigt, um ein Zuhause schaffen zu können.

Das Leistungsangebot im Überblick

Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen können ab dem Tag der Aufnahme folgende Angebote nutzen, wobei deren Reihenfolge nicht festgelegt ist und den individuellen Ressourcen des behinderten Menschen entspricht:

  1. Heiminterne Tagesstruktur mit niederschwelligen Angeboten in der beschützten Umgebung unserer stationären Einrichtung
  2. Heiminterne Tagesstruktur mit tagesgestaltenden Aufgaben außerhalb der Einrichtung in unserer eigenen „WerkStadt“, zur Vorbereitung auf den Arbeitsalltag
  3. „Wohntrainingsmaßnahmen“ auf einem speziellen Bereich in der Einrichtung, gekoppelt mit Punkt 2 oder mit der Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
  4. Bei zunehmender sozialer und seelischer Stabilität besteht die Möglichkeit des Auszugs in ein selbstständig betreutes Wohnen (ambulante EGH). Entsprechende Kooperationen z. B. mit „Selbständiges betreutes Wohnen e. V.“ Norden sind vorhanden.

Voraussetzungen zur Aufnahme:

  1. Finanzierung durch Sozialhilfeträger oder Selbstzahler ist geklärt.
  2. Aufgenommen werden volljährige, seelisch behinderte Menschen, die wegen ihrer Behinderung so beeinträchtigt sind, dass sie mindestens vorübergehend der stationären Betreuung in einem Heim bedürfen.
  3. In Einzelfällen können auch Menschen mit einer seelischen Behinderung aufgenommen werden, die nicht der stationären Hilfe in einem Heim bedürfen.
  4. Unter Beachtung des Grundsatzes der ortsnahen Versorgung werden vorrangig in Wohnstätten im Landkreis Aurich und im Landkreis Wittmund wohnende Menschen in die heiminterne Tagesstruktur aufgenommen.
  5. Das Wahlrecht der Leistungsberechtigten nach § 9 Abs. 2 und 3 SGB XII bleibt unberührt.
  6. Nicht aufgenommen werden Personen, die akut suizidgefährdet sind oder bei denen eine Suchtkrankheit im Vordergrund steht.

Wohneinheiten

50 Wohnplätze inklusive „heiminterne Tagesstruktur“ (HiT) verteilt auf:

  • 18 Doppelzimmer und
  • 14 Einzelzimmer

Kooperationen

Teambuilding mit Hilke Hofmann von Lösungsräume im Norden

Regelmäßige Supervisionen mit einem professionellen Coach, unterstützen unsere Mitarbeiter im Eingliederungsbereich. In professioneller Atmosphäre werden Krisen, Konflikte und Problemstellungen analysiert und lösungsorientiert bearbeitet. Mehr Infos erhalten Sie hier.